
Wir wünschen Ihnen / Euch ein Frohes und besinnliches Weihnachtsfest,
sowie einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2012.
Das Team der Hundeschule und Hundepension F.Riemeyer
bedankt sich für das entgegen gebrachte Vertrauen
und Ihrer Treue zu uns.
Wir freuen uns auf ein neues Jahr 2012 mit Ihnen, und auf die Aufgaben, welche sich damit stellen.
Mit weihnachtlichen Grüßen
Ihr Hundeforscher – Team
Novelle tritt am 1. Juli 2011 in Kraft
Auzug aus der Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
HANNOVER. Der Niedersächsische Landtag hat heute die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Damit wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. Die Neufassung beinhaltet nun – aufbauend auf den bisherigen Regelungen – unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss. „Das neue Hundegesetz stärkt den Tierschutz und hilft, Beißunfälle in Zukunft zu vermeiden”, so Minister Gert Lindemann.
Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.
Neu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monatensowie die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein. Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden, die der Hundehalter zu machen hat.
Die in Bezug auf gefährliche Hunde bestehende Zuständigkeit der Landkreise/kreisfreien Städte bleibt unverändert. Im Übrigen nehmen die Gemeinden nach einer gewissen Frist künftig anlassbezogen Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz wahr.
Hier können Sie sich das neue Hundegesetz herunterladen :
Das neue Hundegesetz
Bei weiteren Fragen rund um den Hundeführerschein oder das neue Hundegesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Am 17 / 18.06.2011 fand wieder unser Seminar Theorie und Praxis in der Hundeschule statt.
Freitags: Theorie 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstags: Praktische Übungen 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nun ein kleiner Rückblick mit ein paar Eindrücken der beiden Tage.
Es war ein sehr schönes Wochenende, wo alle viel gelernt und erlebt haben.
Wir hoffen, Sie sind mit dem erlernten Wissen und dem Ergebnis der beiden Tage zufrieden.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern des Seminares und freuen uns auf die noch kommenden.
Ihr Hundeforscher Team